Sichere Fluchtwege und effektive Rettungs-wegtechnik – die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenregel A 2.3

Fluchtwege können Leben retten. Sie ermöglichen, dass Personen im Gefahrenfall ein Gebäude so schnell wie möglich verlassen und sich in Sicherheit bringen können. Um das auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten, wurde die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) für Fluchtwege eingeführt. Sie umfasst, welche Anforderungen Notausgänge erfüllen müssen. Im März 2022 ist die neue Arbeitsstättenregel (ASR) A2.3 in Kraft getreten. Sie konkretisiert die Anforderungen für Fluchtwege in Arbeitsstätten und hilft bei der Erstellung eines konkreten Rettungsplans. 

Informieren Sie sich in diesem Artikel  über die Inhalte der Arbeitsstättenverordnung sowie der Arbeitsstättenregel A2.3 und über Unklarheiten der ASR in Bezug auf Kindertagesstätten. Zudem erfahren Sie, wie Ihnen die Sicherheitslösungen von ASSA ABLOY beim Absichern von Notausgängen helfen können.

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Arbeitsstättenverordnung zum Schutz von Mitarbeitern

Die Arbeitsstättenverordnung für Fluchtwege ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsstättenrechts und dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie legt konkrete Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten fest. So finden sich darin z. B. Vorschriften zur Mindestbreite von Fluchtwegen. Je nach Anzahl der Personen, die den Fluchtweg nutzen, variieren die Anforderungen an die Mindestbreite. Diese sollte jedoch immer so bemessen sein, dass Personen Räume und damit das Gebäude sicher und schnell verlassen können.

Erstmals eingeführt wurde die Arbeitsstättenverordnung im Jahr 1975 und sie hat seither mehrere Änderungen und Ergänzungen erfahren. Im März 2022 trat die neue Technische Regel ASR A2.3 in Kraft, die die Anforderungen für Fluchtwege in Arbeitsstätten weiter konkretisiert. Die Arbeitsstättenverordnung nimmt für Arbeitgeber eine wichtige Rolle ein, da sie bei korrekter Anwendung dazu beiträgt, in Notsituationen Leben zu retten.

Arbeitsstättenverordnung für Fluchtwege ASR A2.3

Die Neufassung der Technischen Regeln für Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten  (ASR A2.3) wurde eingeführt, um die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung im Anwendungsbereich zu konkretisieren. Dazu gehören die Einrichtung und der Betrieb von Fluchtwegen und Notausgängen, aber auch genauere Vorschriften zu Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsleitsystemen sowie zu Flucht- und Rettungswegen. So tragen die Regelungen dazu bei, Rettungspläne von Firmen und Betrieben künftig noch sicherer zu gestalten.

Neben allgemeinen Anforderungen (z. B. ständige Freihaltung von Fluchtwegen) enthält die Verordnung auch spezifische Vorgaben für Haupt- und Nebenfluchtwege. Ebenfalls enthalten sind Informationen über Vorschriften zur Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung sowie Anforderungen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen.

Gefährdungen vermeiden: Darum ist es so wichtig, Fluchtwege und Notausgänge zu planen

Die Planung von Fluchtwegen, Verkehrswegen und Notausgängen ist unabdingbar. Sie ermöglicht im Notfall eine geordnete Flucht gefährdeter Personen und trägt dazu bei, potenzielle Gefahren zu minimieren. Gut geplante Fluchtwege, Verkehrswege und Notausgänge …

  • … ermöglichen ein sicheres Verlassen der Räume im Gefahrenfall.
  • … verkürzen die Evakuierungszeit in zeitkritischen Notfallsituationen.
  • … erleichtern die Orientierung und vermeiden oder minimieren so das Risiko für Paniksituationen.

Hinweis

Fluchtwege sind im Notfall entscheidend für eine sichere und schnelle Evakuierung und gelten laut Bauordnung auch als Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können. Diese Wege müssen frei und ohne fremde Hilfe zugänglich sein, um eine effektive Nutzung zu gewährleisten.

Anforderungen an Fluchtwege

Rettungspläne inklusive ihrer Fluchtwege müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um Beschäftigten und weiteren Menschen in einem Gebäude ein schnelles und sicheres Verlassen zu ermöglichen. Konkret müssen Fluchtwege … 

  • … jederzeit frei zugänglich sein und dürfen nicht durch Gegenstände blockiert werden.
  • … eine bestimmte Mindestbreite erfüllen.
  • … deutlich gekennzeichnet sein.
  • … gut beleuchtet sein (und auch bei Stromausfall sichtbar).

ASR A2.3 polarisiert: Neufassung sorgt bei Betreibern von Kindergärten und Kindertagesstätten für Unklarheit

Wenn in einer Kita oder einem Kindergarten ein Gefahrenfall auftritt, versuchen Kinder meist, das Gebäude über die Haupttür zu verlassen. Deswegen liegt in solchen Einrichtungen das Hauptaugenmerk auf den funktionellen Sicherheitsanforderungen der Haupteingangstür. Das ist auch der Grund, wieso Haupteingangstüren in Kindertagesstätten in der Regel mit DIN EN 179/DIN EN 1125 konformen Verschlüssen ausgestattet sind, um im Gefahrenfall eine schnelle und sichere Flucht zu ermöglichen. 

Verwirrung durch Abschnitt 7 (4) der ASR A2.3

Der Abschnitt 7 (4) der neuen ASR A2.3 sorgt besonders bei Kita-Betreibern für große Verwirrung. Darin ist beschrieben, dass auch die Gestaltung verschließbarer Türen im Verlauf von Fluchtwegen bzw. verschließbaren Notausgängen zulässig sein kann. Das ist eine gravierende Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und des Baurechts. 

Obwohl es bereits bewährte und geprüfte technische Lösungen nach EltVTR („Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen“) gibt, wird hier wieder auf die manuelle Entriegelung durch berechtigte Personen zurückgegriffen.

Betreiber könnten es außerdem fälschlicherweise so verstehen, dass eine theoretische Gefährdungsbeurteilung ausreicht, Türen in Fluchtwegen abschließen zu dürfen. Doch eine theoretische Gefährdungsbeurteilung allein reicht nicht aus, um Türen in Fluchtwegen abschließen zu dürfen. Es bedarf einer Genehmigung der zuständigen Baubehörde für jeden Einzelfall. 

Widerspruch in den Normvorgaben und zukunftsfähige Lösungen

Wird eine abschließbare Tür in einem Fluchtweg installiert, erfüllt sie nicht die gesetzlichen Vorgaben der Norm DIN EN 14351-1 für Türen in Rettungswegen. Diese Nichtübereinstimmung verursacht Verwirrung, da solche Türen die wichtige „Fähigkeit zur Freigabe“ vermissen lassen. 

Diese Freigabefähigkeit ist eine zentrale Sicherheitsanforderung, die sicherstellt, dass Fluchttüren im Notfall schnell und problemlos geöffnet werden können. Die Normen für Notausgangsverschlüsse (DIN EN 179), Panikverschlüsse (DIN EN 1125) und elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen (DIN EN 13637) definieren jeweils spezifische Mechanismen, die diese Fähigkeit unterstützen und in Fluchttüren verwendet werden müssen. Die Installation einer abschließbaren Tür, die diese Kriterien nicht erfüllt, steht im direkten Widerspruch zu diesen Anforderungen. In der EU dürfen solche Türen nicht als Fluchtwegtüren vertrieben werden. Es existieren jedoch bereits innovative Lösungen, die ohne manuelle Entriegelung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit Rechtssicherheit bieten.

Zulässige Verriegelungen für Türen in Rettungswegen mit ASSA ABLOY gestalten

Wie kann man eine Tür im Fluchtweg so sichern, dass sie im Gefahrenfall zu öffnen ist und trotzdem gegen unberechtigtes Öffnen gesichert ist? Aufgrund der Aufsichtspflicht, insbesondere in Einrichtungen wie Kindergärten, müssen Betreiber verhindern, dass Kinder unbemerkt das Gebäude verlassen können. Hierfür sind spezielle Verriegelungslösungen erforderlich, die einerseits die Sicherheit der Kinder gewährleisten, indem sie das unbefugte Verlassen erschweren, und andererseits im Notfall ein schnelles Öffnen ermöglichen. Es gibt geprüfte Verriegelungslösungen, die die gesetzlichen Anforderungen an Fluchtwegtüren erfüllen und Betreibern, Planern und Verarbeitern die entsprechende Rechtssicherheit bieten.

Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen und Systeme nach DIN EN 13637 sowie EltVTR werden für die Sicherung von Fluchtwegen eingesetzt. Die elektrische Fluchttürverriegelung besteht aus verschiedenen Komponenten, die als System geprüft sein müssen:  Fluchttürverschluss bestehend aus Panikschloss und Panikbeschlag, Verriegelungselement sowie Steuerungs- und Auslöseelement (Not-auf-Taster). Im Folgenden erfahren Sie, wie Fluchtwegsicherung mithilfe der passenden Lösungen von ASSA ABLOY sicher gestaltet werden kann.

Elektrische Verriegelung durch zusätzliche Verriegelungselemente

Jede Fluchttür verfügt über einen  Fluchttürverschluss, sodass sich die Tür in Fluchtrichtung über die Griffstange jederzeit entriegeln lässt. Fluchttürverschlüsse sind so konstruiert, dass sich die Türen im Ernstfall auch dann, wenn die Tür verriegelt ist, von innen öffnen lassen.

Wollen Betreiber die Tür elektrisch verriegeln, wird zusätzlich zum Hauptschloss ein elektrisches Verriegelungselement angebracht. Standardmäßig handelt es sich bei diesem Element um einen Fluchttüröffner. In der Nachrüstung eignet sich der Sicherheits-Türschließer von ASSA ABLOY. Er enthält im Türschließer-Gehäuse sowie in der Gleitschiene den benötigten Fluchttüröffner und das Fallenschloss als Gegenstück.

Wird die Zusatzverriegelung bestromt, ist die Tür zusätzlich zum Hauptschloss verriegelt. Tritt eine Notsituation ein, so muss zunächst das Freigabeelement betätigt werden, bevor die Tür über den Türdrücker oder eine Panikstange geöffnet werden kann. 

Nottaster kann auch von Kindern betätigt werden

Der Nottaster ist auf einer Höhe montiert, auf der auch Kinder ihn erreichen und betätigen können. Im Gefahrenfall ermöglicht das den Kindern, auch ohne Hilfe des Personals den Gefahrenbereich sicher zu verlassen. In Absprache/nach Zustimmung im Einzelfall mit der zuständigen Baubehörde kann eine Zeitverzögerung eingerichtet werden. Mit dieser haben die Erzieher bis zu 15 Sekunden Zeit, auf den Alarm zu reagieren und zu überprüfen, ob tatsächlich ein Gefahrenfall vorliegt. Diese Verzögerung bei der Freigabe ist nach DIN EN 13637 geprüft. Entsprechend dem deutschen Baurecht (EltVTR) ist eine verzögerte Freigabe nicht zulässig und muss von der obersten Baubehörde im Einzelfall genehmigt werden.

Fällt der Strom aus, so wird die Zusatzverriegelung unverzüglich deaktiviert – auch ohne zusätzliche Betätigung des Freigabeelements. Hier gilt das Arbeitsstromprinzip „ohne Strom gleich entriegelt & von innen begehbar“. Ist eine Brandmeldeanlage angeschlossen, geschieht die Freigabe zusätzlich zur manuellen Freigabemöglichkeit bei Erkennen eines Gefahrkriteriums automatisch.

Bei der Kindergartenlösung befindet sich auf der Innenseite auf 1,80 Metern Höhe zusätzlich ein Taster, der nur von Erwachsenen betätigt werden kann. Damit lässt sich die Tür jederzeit öffnen, um Personen in die Kindertagesstätte hinein oder hinaus zu lassen.

Zu den Bring- und Holzeiten kann die Tür von außen optional über einen zeitgesteuerten Taster geöffnet werden. Diese Funktion erleichtert den Zugang während der Stoßzeiten und gewährleistet weiterhin die Sicherheit der Einrichtung.

Sie wollen mehr über Fluchtwegsicherung in Kindergärten erfahren? Lesen Sie in unserem Artikel mehr zu den passenden Lösungen von ASSA ABLOY. 

Lösungen von ASSA ABLOY

ASSA ABLOY bietet individuell anpassbare Fluchtweglösungen, die Beteuern in Kindergärten dabei helfen, ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen. Diese Systeme sichern die Türen gegen unkontrolliertes Verlassen der Kinder und gewährleisten, dass im Notfall jede Person sicher und selbstständig den Gefahrenbereich verlassen kann. Die Lösungen können mit einer Vielzahl von ASSA ABLOY Produkten erweitert werden, um optimale Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit zu bieten. Die Fluchtweglösungen lassen sich nach Wunsch um die folgenden Produkte von ASSA ABLOY erweitern:

MEDIATOR-Schließlösung

Die MEDIATOR-Schließlösung sorgt dafür, dass Türen von außen grundsätzlich verschlossen sind. Von Innen kann das Gebäude jedoch dank Panikfunktion jederzeit verlassen werden – egal, ob im Gefahrenfall oder im Normalbetrieb. Über eine Gegensprechanlage oder ein Zutrittskontrollsystem kann die Tür zudem für Besucher  – wie beispielsweise Erziehungsberechtigte  –  geöffnet werden.

Die Schließlösung verfügt im Gegensatz zu normalen Türöffnern über weitere Funktionen und bietet Nutzern eine Bandbreite an Anwendungsmöglichkeiten –  und das bei geringem Einbauaufwand und entsprechend geringeren Kosten als ein vergleichbares Motorschloss. Denn für den MEDIATOR ist eine aufwändige Verkabelung des Türblatts, die bei einem herkömmlichen Motorschloss anfallen würde, nicht nötig, da die Elektronik direkt im Türöffner im Türrahmen integriert ist. Die beiden großen Vorteile des MEDIATOR sind die Panikfunktion, durch die die Tür von innen auch ohne Schlüssel geöffnet werden kann, sowie die Selbstverriegelung: sobald sich die Tür schließt, wird diese automatisch verriegelt.

Cam-Motion-Türschließer

Auch die barrierefreien Cam-Motion-Türschließer eignen sich hervorragend für Kindergärten und Kindertagesstätten: Die Cam-Motion® Technologie ist speziell für den Einsatz in Bereichen konzipiert, wo Barrierefreiheit eine wesentliche Rolle spielt. 

Mithilfe dieser Technologie können Türschließer – anders als bei herkömmlichen Gleitschienen- und Gestängetürschließern – mit geringem Kraftaufwand bedient werden. Dabei erfüllt der Cam-Motion-Türschließer die Anforderungen an barrierefreie Gebäude. Das ist in Kindergärten und Kindertagesstätten von Vorteil, da es den Kindern und dem Betreuungspersonal ermöglicht, Türen leichter zu öffnen und zu schließen. Für noch mehr Sicherheit können Einrichtungen auch die Schließgeschwindigkeit der Tür reduzieren lassen. 

Zutrittskontrolle SCALA

Eine weitere Lösung für Kindergärten und Kindertagesstätten ist die Zutrittskontrolle SCALA. Egal, ob SCALA solo als kleine Variante mit nur einer Hardware-Komponente oder die Client-Server-Lösung SCALA net für beliebig viele Türen – hier finden Sie die passende Zutrittskontrolle, die den Anforderungen Ihres Kindergartens entspricht. 

Berechtigte erhalten einen Schlüsselanhänger oder eine ID-Karte, mit der sie Türen problemlos öffnen können. Zudem kann über die Zutrittskontrolle geprüft werden, wer wann welches Gebäude bzw. welchen Raum betreten hat.

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten Ihre Fragen und stehen Ihnen bei der Installation elektrisch gesteuerter Fluchttüren sowie der Realisierung einer effektiven Fluchtweglösung mit unserer Expertise zur Seite. 

Gefährdungen vermeiden mit der ArbStättV und ASSA ABLOY

Dank der flexiblen und anpassbaren Sicherheitslösungen von ASSA ABLOY können Sie die strengen Anforderungen der Technischen Regel ASR A2.3 für Arbeitsstätten, Fluchtwege und Notausgänge zuverlässig erfüllen. Diese Systeme sind neben Kindergärten auch ideal für weitere Bildungseinrichtungen und öffentliche Gebäude geeignet, um potenzielle Risiken zu minimieren. Gewährleisten Sie das Wohl Ihrer Beschäftigten, Kinder und Besucher, indem Sie auf fortschrittliche Schließsysteme von ASSA ABLOY setzen, die sowohl Sicherheit als auch Komfort bieten.