Für die Inbetriebnahme oder Wartung von Rettungswegtechnik ist ein Sachkundenachweis vorgeschrieben: Die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) sieht vor, dass die Inbetriebnahme und die jährliche Überprüfung nur von geschulten Fachkräften, den Sachkundigen, ausgeführt werden darf. Zusätzlich zu Seminaren, in denen dieser Sachkunde-Nachweis erteilt wird, bietet ASSA ABLOY auch ein Prüfbuch an, das die daraus resultierenden Arbeiten übersichtlich strukturiert.
Bauherren und Architekten fordern diesen Sachkunde-Nachweis ein und finden im Prüfbuch den gesamten Umfang der auszuführenden Arbeiten auf einen Blick. Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Durchführung der jährlichen Prüfungen und Abnahmen ist der Betreiber der Fluchttür-Anlage.
Die Einhaltung der bauaufsichtlichen Vorgaben und der ordnungsgemäße Zustand der Installation muss bei der Erstinbetriebnahme und bei den jährlichen Prüfungen sorgfältig dokumentiert werden. Hierzu enthält das Prüfbuch übersichtliche und ausführliche Checklisten, die den minimalen Prüfumfang umfassen. Denn ein Sachkundiger muss nach erfolgreicher Schulung:
- eine jährliche Abnahme der Türen in Rettungswegen mit elektrischen Verriegelungen durchführen und
- über alle Prüfungen Bescheinigungen ausstellen, die der Betreiber der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorlegen muss.
Bei der Abnahme und den jährlichen Prüfungen müssen die aktuell anerkannten Regeln der Technik, Normen, baurechtlichen Vorschriften und Produktvorgaben angewendet werden. Die zur Prüfung geeignete Fachperson muss dazu ihren Kenntnisstand laufend aktualisieren. Grundlage für die Prüfungen sind die Anleitungen und weitere Begleitdokumente der verwendeten Geräte und Komponenten.
Das Prüfbuch beinhaltet Sicherheitshinweise, erläutert die Bedeutungen der Symbole und informiert kurz über die Anforderungen bei der Durchführung der Prüfungen. Die wichtigsten Daten zum Objekt und zum Wartungsvertrag können damit schnell und übersichtlich erfasst werden. Ist dies erledigt, begleiten die jeweiligen Checklisten und Nachweisformulare durch die ersten sechs Jahre des Objekts: von der ersten Inbetriebnahme bis zur sechsten jährlichen wiederkehrenden Prüfung.
Die im Prüfbuch enthaltenen Nachweise dokumentieren die regelmäßige Prüfung. Geringfügige Mängel müssen zwingend im Protokoll festgehalten werden. Wird bei einer Prüfung ein Anforderungspunkt mit „Nein“ oder „nicht erfüllt“ gekennzeichnet – das bedeutet je nach Kontext zum Beispiel „nicht in Ordnung“, „ist beschädigt“, „funktioniert nicht ordnungsgemäß“ oder „nicht ordnungsgemäß getestet“ – darf die Fluchttüranlage nicht in Betrieb genommen werden.
Das Prüfbuch ist bei uns als Download erhältlich:
Anmeldungen zum Seminar zur Erlangung des Sachkundenachweises sind jederzeit möglich.