In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kommt der Planung von Türsituationen eine zentrale Bedeutung zu. Lösungen müssen einen reibungslosen Regelbetrieb für Personal, Patienten und Bewohner gewährleisten und im Brand- oder Notfall auch hilfsbedürftigen oder in ihrer Bewegung eingeschränkten Personen ein ungehindertes Verlassen der Gefahrenbereiche ermöglichen.
Einen Sonderfall stellen hier psychiatrische Krankenhäuser und insbesondere forensische Kliniken dar, bei denen Sicherheitskonzepte gefragt sind, die effektive Zutrittskontrolle für eine jederzeit sichere Unterbringung von Patienten mit den Anforderungen an sichere Entfluchtung im Notfall verbinden. Welche technischen Möglichkeiten Sicherheitsverantwortlichen hierfür zur Verfügung stehen und welche Anforderungen an die Sicherheitsplanung es zu beachten gilt, darüber informiert unser Whitepaper „Sicherheitslösungen für forensische Kliniken“.
Türanforderungen in psychiatrischen Einrichtungen: Ein Blick auf verschiedene Sicherheitsstufen
Was die Umsetzung von Sicherheitskonzepten in Psychiatrie und Forensik so komplex macht, ist die Tatsache, dass für jeden Punkt im Gebäude ein passendes Sicherheitskonzept erstellt werden muss. Besonders anspruchsvoll ist die Festlegung unterschiedlicher Sicherheitsniveaus dort, wo neben Personen im Maßregelvollzug auch Tagespatienten und Freigänger untergebracht sind. Im Regelfall sind solche Einrichtungen nach dem Zwiebelprinzip aufgebaut, bei dem ein Bereich nach dem anderen passiert werden muss, um vom Haupteingang zur Pforte und weiter ins Gebäudeinnere zu gelangen. Schleusen für Personal und Patienten im Eingangsbereich gewährleisten die Kontrolle über alle Bereiche. Typische Türanforderungen mit zum Gebäudeäußeren hin ansteigenden Sicherheitsniveaus sind:
- Arztzimmer und Verwaltung
- Patientenzimmer und offene Wohnbereiche
- Stationstüren, Kriseninterventionsräume, Patientenzimmer in geschlossenen Bereichen, Technikräume
- Haupteingangstür (Widerstandsklasse RC 4)
Egal, was kommt: Türen müssen ihre Funktion erfüllen
Für ein stimmiges Gesamtsicherheitskonzept gilt es zudem unterschiedliche Szenarien durchzuspielen, die die Wahl der jeweils einzusetzenden Technologien und Sicherheitsniveaus maßgeblich bestimmen. Da in forensischen Kliniken das Risiko von Vandalismus, Manipulation und Ausbruchsversuchen deutlich höher ist als in anderen Einrichtungen, müssen die in den Türen verbauten Komponenten besonderen Belastungen standhalten und dies auch melden können. Darüber hinaus müssen Türen auch in diversen Notfall- oder Havarie-Szenarien funktionieren und ein sicheres Schließen oder eine sichere Entfluchtung ermöglichen, beispielsweise bei einem Stromausfall. Im Gefahren- oder Brandfall ist zu klären, ob die Türen zentral oder dezentral angesteuert werden oder eine direkte Öffnung seitens der Einsatzkräfte vorgesehen ist.
Brandschutzplanung sollte am Anfang stehen
Bei der Ausarbeitung eines Brandschutz-, Sicherheits- und Evakuierungskonzepts empfiehlt es sich, das Konzept für den Brandschutz an den Anfang aller Überlegungen zu stellen. Die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen im Verlauf von Rettungswegen (EltVTR) sowie die europäische Norm EN 13637 dienen hierbei als Planungsgrundlage. Dabei gilt es zu berücksichtigen, ob sich die Tür in einem Bereich befindet, in dem eine zentrale Freischaltung geplant ist oder ob dort die Freigabe je nach Situation entweder durch Schlüssel oder Transponder erfolgt. Ist eine zentrale Freischaltung gemäß EltVTR geplant, spielt es keine Rolle, ob diese mit oder ohne lokales Freigabe-Element betrieben wird: eine Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist in jedem Fall dafür erforderlich. Wird auf einen örtlichen Nottaster verzichtet, muss im Gefahrenfall zwingend eine Freischaltung durch einen zentralen Not-Taster möglich sein.
Lösungen für einen reibungslosen Alltag und eine planmäßige Evakuierung
Je nach Anforderung des Betreibers und den Gegebenheiten vor Ort bietet ASSA ABLOY zwei unterschiedliche Fluchttürsicherungen an. Bei der Lösung FTS001 kommt ein Panikschloss zum Einsatz, das zusätzlich durch ein elektrisches Verriegelungselement zugehalten wird. An der Tür selbst befindet sich kein örtlicher Nottaster, sondern nur ein örtlicher Schlüsselschalter zur berechtigten Begehung sowie Dauerfreigabe, Wiederverriegelung und Alarmquittierung. Bei versuchter Sabotage oder einem Notfall wird ein Alarm ausgelöst, der lokal über den Schlüsselschalter des Türterminals quittiert wird. Nach Ablauf der Alarmzeit ertönt ein Orientierungssignal, das etwa bei starker Rauchentwicklung hilft, den Notausgang zu finden.
Die Lösung FTS002 verfügt über eine zusätzliche örtliche Nottaste, über die eine Türfreigabe angefordert werden kann. Diese erfolgt erst nach der Bestätigung am Tableau-Bedienplatz.
Abweichend von den Vorgaben der EltVTR lassen sich auch Lösungen ohne Rettungsweganforderungen realisieren, die im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen normalerweise nicht zulässig sind. Solche Sicherheits-
Mehrfachverriegelungen ohne Panikfunktion, wie sie zum Beispiel das selbstverriegelnde Schloss 819N0 bietet, können überall dort eingesetzt werden, wo ein hoher Einbruch- und Ausbruchschutz benötigt wird. In diese Kategorie fällt auch der elektromechanische Hochsicherheitsriegel Technilock® L4 von effeff, der über hohe Schlagsicherheit und statische Belastbarkeit verfügt.
Weitere Details zu den vorgestellten Lösungen sowie zusätzliche Möglichkeiten, die Sicherheitsstandards in forensischen Kliniken durch elektronische Schließanlagen und digitale Zutrittsorganisation zu erhöhen, finden Sie im Whitepaper „Sicherheitslösungen für forensische Kliniken“.