Welche Norm ist für die Auswahl von Fluchttürverschlüssen entscheidend?

Die Planung von Fluchttürverschlüssen steht an - und der Weg durch den Normendschungel scheint undurchsichtig? Für die Ausrüstung der Fluchtwege ist in erster Linie die Frage entscheidend, ob mit einer Not- oder einer Paniksituation im geplanten Gebäude zu rechnen ist. Denn je nachdem gelten unterschiedliche Normen: Für die Panikverschlüsse gilt die EN 1125 und für Notausgangsverschlüsse die EN 179. Wie aber kann ich als Planerin und Planer entscheiden, mit welcher Norm ich planen muss? Unsere Infografik zeigt anschaulich, wie sich Not- und Paniksituation unterscheiden.

 

Bei der Entscheidung für die Fluchttürverschlüsse ist relevant, ob mit einer Not- oder einer Paniksituation zu rechnen ist. Denn je nach Situation gilt eine andere Norm und die Fluchttüren müssen unterschiedlich ausgerüstet werden: 

Europaweit definieren die Normen EN 179 für Notausgangsverschlüsse und EN 1125 für Panikverschlüsse die Ausstattung und Funktionalität von Verschlusssystemen an Fluchttüren. 

 

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Der Ort – bekannt versus unbekannt 

Kennen Menschen die Örtlichkeiten nicht, ist eher mit einer Paniksituation zu rechnen. Das gilt vor allem bei großen Menschenmengen, wie zum Beispiel in Kinos oder Veranstaltungshallen. 

Kennen sich Menschen im Gebäude aus, wie zum Beispiel am Arbeitsplatz, ist nicht mit einer Panik zu rechnen. Die Fluchtwege sind bekannt und das Verhalten im Gefahrenfall wird in Arbeitsstätten auch regelmäßig trainiert. 

Die Menschen-Anzahl – rational versus irrational 

Je mehr Menschen sich in einem Gebäude befinden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich irrational verhalten. Bei kleineren Gruppen ist es entscheidend, ob ihnen die Fluchtwege und Verhaltensweisen bekannt sind und diese geübt werden.  

Die Anforderung  

Paniktürverschlüsse müssen selbst in extremen Situationen sicher funktionieren, damit in Panik geratene Personen das Gebäude gefahrlos und ohne Hilfsmittel verlassen können. Die automatische Entriegelung von elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen z.B. durch eine Brandmeldeanlage ist dabei eine sinnvolle technische Möglichkeit, um eine solche Entfluchtung zu ermöglichen. 

Bei Notsituationen ermöglicht die Kenntnis der Fluchtmöglichkeiten angemessene Reaktionen. Auch hier ist vorgeschrieben, dass sich der Notausgang ohne Zuhilfenahme eines speziellen Werkzeugs oder Schlüssels öffnen lässt. 

Die Ausrüstung 

Panik- bzw. Notausgangsverschlüsse werden abhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Panik ausgewählt. Für wahrscheinliche Paniksituationen sind mechanisch verriegelnde Schlösser mit Panikfunktion und passendem Beschlag oder zusätzlich auch elektrisch gesteuerte Fluchttürsysteme zugelassen. Die gängigen Beschläge sind hier Griffstangen und Druckstangen. Diese Produktkombinationen öffnen auch unter Vorlast, das bedeutet, wenn Menschen bei Panik gegen das Türblatt drücken oder geschoben werden. 

Für Notsituationen sind nach EN 179 Drücker und Stoßplatten zulässig. 

Prüfungskriterien DIN EN 179: 

  • Öffnungskraft ohne Vorlast auf die Tür: 70 N 
  • Keine Prüfung unter Vorlast 
  • Dauerfunktionsprüfung 200.000 Prüfzyklen 
  • CE-Kennzeichnung notwendig 
  • Schloss, Beschlag, und Schließblech müssen gemeinsam geprüft sein 

Prüfungskriterien DIN EN 1125: 

  • Öffnungskraft ohne Vorlast auf die Tür: 80 N 
  • Öffnungskraft unter Vorlast max. 220 N bei einem Druck von 1000 N auf die Prüftür 
  • Dauerfunktionsprüfung 200.000 Prüfzyklen 
  • Vandalismusprüfung 
  • CE-Kennzeichnung notwendig 
  • Schloss, Panikgriffstange und Schließblech müssen gemeinsam geprüft sein
     

Einfach erklärt wird dieser Sachverhalt in der animierten Infografik. Gerne unterstützt Sie Ihr Objektberater bereits bei der Planung von Gebäuden. Ausführliche Informationen rund um das Thema Fluchttürverschlüsse sowie praktische Ratschläge und gesetzliche Bestimmungen finden Sie außerdem in der  

 Ratgeber-Broschüre „Leben & Eigentum richtig schützen“