Außentüren in Rettungswegen – So klappt es mit der CE-Kennzeichnung!

Die CE-Kennzeichnung zum Inverkehrbringen und Bereitstellen von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt ist an sich schon ein anspruchsvolles Thema. Besonders herausfordernd wird es dabei für Planer und Türenhersteller bei der normengerechten und rechtssicheren CE-Kennzeichnung von Außentüren in Rettungswegen nach DIN EN 14351-1. 

Bei Türen in Rettungswegen ist neben dem Brandverhalten die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14351-1 eine weitere erforderliche Leistungseigenschaft. Diese beschreibt konkret die Fähigkeit der betreffenden Tür zur Freigabe. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass diese Türen im Vergleich zu den meisten anderen Eigenschaften zusätzlich dem System der Konformitätsbescheinigung 1 unterliegen. Das erfordert zum Beispiel ein sehr hohes Niveau der Prüfungen und werkseigenen Produktionskontrollen. Außerdem ist eine Erstprüfung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle verbindlich, bevor die werksseitigen Produktionskontrollen der betreffenden Türen überhaupt erfolgen können.  

Abgesehen von der notwendigen, sorgfältigen Planung im Voraus entsprechender Bauvorhaben, kommen noch weitere Anforderungen hinzu. So sind an Außentüren, die als Fluchttüren in Rettungswegen ausgewiesen werden, je nach Situation und Risikoabwägung beispielsweise nur bestimmte Fluchttürverschlüsse zugelassen. Auch elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen haben im Rahmen der CE-Kennzeichnung eine besondere Stellung.  

Für einen besseren Überblick zu diesem anspruchsvollen Thema finden Planer und Türenhersteller mehr Informationen in diesem aktuellen Fachbeitrag von Florian Du Bois, Produktmanager und Experte für Rettungswegtechnik bei ASSA ABLOY. Hier geht es zum Download:

Neuer Call-to-Action