Die 5 nervigsten Mieterbeschwerden

In der Wohnungswirtschaft gibt es immer wieder die gleichen Probleme, die dafür sorgen, dass Mieter unzufrieden sind und sich bei der Hausverwaltung beschweren. Dabei wären viele dieser Fälle unnötig. Wir stellen Ihnen nicht nur gängige Probleme vor, sondern bieten auch gleich die passende Lösung an.  

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1. Schlüsselverlust 

Verliert man als Mieter seinen Schlüssel, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch nervig, wenn die Ersatzbeschaffung aufwändig ist – und womöglich auch teuer. Bei einer mechanischen Schließanlage können sich Mieter schnell mit Forderungen über vier- oder gar fünfstellige Beträge für den Austausch betroffener Schließzylinder konfrontiert sehen. Selbst wenn man eine Versicherung für solche Fälle abgeschlossen hat, bleibt zumindest der Eigenanteil, oft aber auch ein nerviger Papierkrieg. 

Bei einem elektronischem Schließsystem ist ein Schlüsselverlust weitgehend unproblematisch. Der Schlüssel wird aus dem System ausgebucht und verliert damit seine Schließberechtigung. So wird die Sicherheit der Wohnanlage schnell und ohne große Kosten wiederhergestellt. Für den Mieter wird ein bevorrateter neutraler Schlüssel passend programmiert und ausgehändigt – ohne Warten auf einen Schlüsseldienst oder ähnliches. In der Regel fällt für den Mieter lediglich eine kleine Aufwandspauschale für den neuen Schlüssel und die geringfügige Arbeitszeit an.  

2. Abgenutzte, schwergängige Schlüssel 

Bei mechanischen Schließanlagen kann es vorkommen, dass mit den Jahren Schlüssel und Zylinder verschlissen sind. Die Tür lässt sich dann oftmals nur sehr hakelig und schwergängig öffnen und schließen, so dass man erst mehrfach probieren muss, bis sich die Tür öffnet. Kommt noch unangenehmes Wetter hinzu, ist ein solches Problem besonders nervig. 

Ein elektronisches Schließsystem wie eCLIQ hat keine mechanischen  Abfrageelement im Zylinder mehr. Der Schlüssel muss nur ins Schloss gesteckt werden. Sobald der Kontakt zwischen Schlüssel und Zylinder hergestellt ist, kann Strom fließen und die die Berechtigungsabfrage innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Daher ist die elektronische Schließanlage wesentlich verschleißärmer und damit wartungsärmer. Das schont nicht nur die Nerven von Mieterinnen und Mietern, sondern auch der Hausverwaltung. 

3. Batterien im Schloss oder in der Tür leer 

Es gibt elektronische Schließanlagen, die mit Verkabelung an der Tür arbeiten. Dies ist  sehr aufwändig,  teuer  und somit schwierig in Bestandsgebäuden nachzurüsten. Andere haben eine Batterie in der Türkomponente. Dann muss die Hausverwaltung die Batterie rechtzeitig tauschen – ohne zu wissen, wie der Füllstand der Batterie tatsächlich ist, was nicht besonders nachhaltig ist. Oder sie wartet ab, bis sich ein genervter Mieter meldet, der vor einer  funktionslosen Tür steht, weil die enthaltene Batterie keine Energie mehr liefert. Unter Umständen muss dann in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen ein Servicemitarbeiter ran. 

An dieser Stelle bietet eCLIQ eine interessante Alternative, denn hier steckt die Batterie im Schlüssel. Die Lebensdauer beträgt in der Regel 10 Jahre, ca. 100.000 Schließungen. Geht die Batterie zur Neige, kann sie vom Mieter selbst getauscht werden. Der Vorgang ist einfach und ohne Werkzeug zu bewerkstelligen. So müssen die Bewohner nicht auf den Service der Wohnungswirtschaft warten. 

Wo ein Batteriewechsel vollständig ausgeschlossen werden soll, kann das Schlüsselmodell „Spark“ zum Einsatz kommen. Dieser erzeugt die benötigte Energie allein aus der Einsteckbewegung in den Profilzylinder und ist daher komplett wartungsfrei. 

4. Schwergängige und laute (Eingangs-)Türen 

Es ist durchaus im Interesse von Mieterinnen und Mietern, dass Zugänge zum Gebäude sicher schließen, sei es die Tür am Eingang oder von der Tiefgarage zum Treppenhaus, die in der Regel als schwere Brandschutztür ausgeführt ist. Bleibt die Tür nur angelehnt, können unberechtigte Personen ins Haus gelangen – es drohen beispielsweise Keller-Einbrüche und Fahrraddiebstähle. Noch gravierender sind die Risiken von nicht vollständig verschlossenen Brandschutztüren. Ein Brand im Keller oder in der Tiefgarage kann dann aufs ganze Gebäude übergreifen; durch austretende Brandgase wird der Flucht- und Rettungsweg unbrauchbar. 

Türschließer sollen die Türen deshalb wieder zudrücken. Damit dieser Vorgang zuverlässig funktioniert, sind diese häufig auf die maximal zulässige Kraft eingestellt. Das bedeutet, dass sie nur mit großer Anstrengung zu öffnen sind und mit hoher Geschwindigkeit zufallen – und mit entsprechender Lautstärke. Gerade für die Bewohner im Erdgeschoss sind ständig zuschlagende Haustüren ein echter Nerv-Faktor. Gleiches gilt auch für Türen, die etwa von Kindern oder körperlich beeinträchtigten Menschen kaum geöffnet werden können, weil sie einen enormen Kraftaufwand benötigen. Dieses Phänomen ist teils auch bei den Türen von Hotelzimmern zu beobachten. So kommt es immer wieder vor, dass genervte Bewohner die Haustür mit einem Keil befestigen oder den Türschließer aushängen – ohne die möglichen negativen Folgen zu bedenken. 

Laut DIN SPEC1104 / CEN TR15894 müssen Türschließer so eingestellt sein, dass bis zu einem Öffnungswinkel von 60° der Kraftaufwand um 40 Prozent reduziert wird. Die Modelle von ASSA ABLOY gehen weit über diesen Wert hinaus und reduzieren die nötige Kraft bereits bei einem Öffnungswinkel von 35° um mehr als 60 Prozent. So lassen sich die Türen mit der Cam-Motion-Technologie sehr viel leichter öffnen. Schließverzögerung, Schließgeschwindigkeit und Einschnappwinkel lassen sich individuell einstellen. 

Zusätzliche Sicherheit bieten Türschließer mit der Close-Motion-Technologie. Sie ermöglichen ein „Soft-Close“ für schwere Brandschutztüren an den Zugängen zum Keller und zur Tiefgarage. 

Die ASSA-ABLOY-Türschließer sind so konzipiert, dass ein einziges Modell für vier verschiedene Einbauarten geeignet ist. Das reduziert die Lagerhaltung und vereinfacht die Serviceplanung. Mittels Adapterplatten können sie auch als Ersatz für Wettbewerbsprodukte genutzt werden. Ein weiterer Vorteil: Sie erfordern temperaturunabhängig immer den gleichen Kraftaufwand, im Sommer wie im Winter. Sie müssen also nicht vom Hausmeister auf die jeweilige Jahreszeit angepasst oder eingestellt werden. 

5. Haustür abgeschlossen, E-Öffner ohne Funktion 

Viele Mieter kennen das: Man erwartet abendlichen Besuch, der irgendwann vor der Haustür steht und klingelt. Doch einer der Mitbewohner hat bereits abgeschlossen – der elektrische Türöffner kann die Tür nicht entriegeln und man muss selbst hinuntergehen, um aufzusperren. Sperrt man später nicht wieder ab, kann es schnell zu nervigem Streit mit den anderen Mietern führen, die sich unsicher fühlen, wenn die Eingangstür nachts nicht ständig versperrt ist. 

Ein solcher Disput ist jedoch völlig überflüssig, denn mit dem Mediator-Schloss von ASSA ABLOY gibt es eine Lösung, die allen Interessen gerecht wird. Das Schloss, das auch nachgerüstet werden kann, enthält einen Linearschieber, der den Riegel zurückschiebt, wenn der elektrische Öffner betätigt wird und bereits abgeschlossen ist. Dann kann der Besuch das Haus betreten. Sobald die Tür geschlossen ist, wird sie automatisch wieder verriegelt. Ein weiterer Vorteil ist die Panik-Funktion: Wird von innen der Drücker betätigt, wird das Schloss ebenfalls entriegelt. So kann man im Notfall das Haus schnell verlassen und wird nicht von einer abgeschlossenen Tür aufgehalten. 

Worüber man sich nicht beschwert 

Während solche Probleme häufig für Beschwerden bei der Hausverwaltung führen, gibt es ein Thema, dass nur selten zu dieser vordringt: illegal nachgemachte Schlüssel. Gelegentlich fallen diese einem Mitbewohner auf, da deren Schlüssel ganz anders aussehen als der Eigene. Dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Kopien, die im Baumarkt oder beim Schlüsseldienst nachgemacht wurden. 

In Wohnanlagen, in denen solche illegalen Zusatzschlüssel genutzt werden können, verliert die Hausverwaltung die Kontrolle über die Zugangsberechtigungen – und daraus resultieren verschiedene Risiken. Mieter, die bereits ausgezogen sind, oder auch Fremde können beispielsweise die Tiefgarage als kostenlosen Parkplatz nutzen oder Räder aus dem Fahrradkeller entwenden. Trennt sich eine Frau von ihrem Partner und verweist ihn der Wohnung, kann sie sich nicht sicher sein, ob er vor der Rückgabe der (offiziellen) Schlüssel noch eigene Kopien anfertigen lässt. 

Wenn also der Verdacht besteht, dass illegale Kopien genutzt werden, sollten Mieter die Hausverwaltung informieren und ihrer Unsicherheit Ausdruck verleihen. Die Betreiber sollten das Thema ernst nehmen, denn es kann das Ansehen der Wohnanlage beschädigen und den Ertrag schmälern. 

Und Abhilfe ist einfach: eine elektronische Schließanlage arbeitet mit digital programmierten Schlüsseln, die sich nicht ohne weiteres kopieren lassen. Das Ein-Schlüssel-Prinzip, ein einfacheres Schlüsselmanagement und der geringere Aufwand bei Schlüsselverlusten sind weitere Vorteile, die für eine Lösung wie eCLIQ von ASSA ABLOY sprechen. 

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