Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was Eigentümer und Verwaltungen jetzt wissen müssen

Stand 20. Juli 2026 – Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch aus; einzelne Details können sich bis dahin theoretisch noch ändern.

Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), in der öffentlichen Debatte lange als „Heizungsgesetz“ bekannt, wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem neuen Namen verbindet die Bundesregierung das Versprechen: Modernisierung statt Heizungszwang. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bringt es wie folgt auf den Punkt: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“

Für Eigentümer, Verwaltungen und Bestandshalter zählt vor allem eines: Was ändert sich konkret und bis wann müssen sie reagieren?

Gebäude elektronische Schließanlagen

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das GModG löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und gestaltet die energetischen Vorgaben für Gebäude technologieoffener und einfacher. Der Name verschiebt den Fokus bewusst weg von der einzelnen Heizungsanlage hin zur Gebäudemodernisierung insgesamt: Gebäudehülle, Effizienz und technische Systemlösungen greifen darin stärker zusammen.

In frühen Debatten kursierte häufig die Abkürzung GMG. Vergeben war sie aber bereits, denn GMG steht seit 2004 für das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Durchgesetzt hat sich deshalb GModG als offizielle Bezeichnung, wie auch der vollständige Gesetzestitel zeigt: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden.

Zugleich setzt das Gesetzespaket die EU-Gebäuderichtlinie EPBD in deutsches Recht um, etwa beim Energieausweis und bei der Ladeinfrastruktur. Diese EU-Vorgaben sind unabhängig von den nationalen Detailregelungen zur Heizungswahl und bleiben deshalb auch im weiteren Verfahren bis zur Verkündung estehen.

Welche Änderungen bringt das GModG für Eigentümer?

Eigentümer entscheiden auch künftig selbst, welche Heizungsart sie einbauen – ob Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridlösung oder weiterhin eine Gasheizung, Ölheizung oder Flüssiggasheizung. Die zentralen Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der 65-Prozent-Regel: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien zu betreiben, streicht der Gesetz vollständig. Der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung bleibt damit weiterhin möglich.
  • Neue Kostenaufteilung bei fossil betriebenen Heizungen: Ab 2028 teilen sich Vermieter und Mieter bei Wohnraummietverhältnissen die Netzentgelte und CO2-Kosten je zur Hälfte. Ab 2029 teilen sie sich zusätzlich die Mehrkosten der Bio-Treppe hälftig, gedeckelt bei einem Bioanteil von maximal 30 Prozent. Erreicht die Bio-Treppe ab 2040 die vierte Stufe von 60 Prozent, tragen Mieter die darüber hinausgehenden Mehrkosten vollständig allein.
  • Grüngas- und Grünheizölquote ab 2045: Ergänzend zur Bio-Treppe hat der Bundestag mit § 42a GModG eine weitere Vorgabe beschlossen. Bis zum 1. Dezember 2026 soll ein gesondertes Gesetz festlegen, dass Anbieter von Gas, Öl und Flüssiggas für die Gebäudeheizung ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen müssen.
  • Energieausweis bleibt, wird aber umfangreicher: Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude bleibt grundsätzlich erhalten. Durch die EPBD-Umsetzung kommen aber zusätzliche Anforderungen hinzu, etwa bei der Datenerhebung.
  • Ladeinfrastruktur und Gebäudeautomation gewinnen an Bedeutung: Die Vorgaben zu Ladepunkten im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verschärfen sich, und die Gebäudeautomation rückt als digitale Steuerung der Gebäudetechnik stärker in den Fokus.

Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft?

Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 final beschlossen. Die Kernregelungen zum Heizungstausch treten unmittelbar nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Diese steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus, da die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten noch nicht bestätigt ist. Fachportale rechnen mit einem Inkrafttreten Ende Juli oder Anfang August 2026.  

Die oft zitierte Verschiebung auf den 1. November 2026 betrifft dagegen eine andere, bereits abschließend beschlossene Änderung: die Frist für die noch geltende 65-Prozent-Regel des bisherigen GEG.

Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  • 13. Mai 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
  • 21. Mai bis 27. Juni 2026: Bundestag und Bundesrat verschieben in einem separaten Gesetz die Frist für die alte 65-Prozent-Regel des bisherigen GEG vom 1. Juli auf den 1. November 2026. Diese Verschiebung ist seit dem 27. Juni rechtskräftig.
  • 3. Juli 2026: Die Fraktion Die Linke reicht beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage samt Eilantrag ein, um die zweite und dritte Lesung des GModG vor der Sommerpause zu stoppen.
  • 9. Juli 2026: Das Bundesverfassungsgericht weist den Eilantrag zurück; der Weg für die Abstimmung ist frei.
  • 10. Juli 2026: Bundestag und Bundesrat beschließen das GModG doch noch vor der Sommerpause.
  • 14. Juli 2026: Die Deutsche Umwelthilfe meldet einen möglichen Verfahrensfehler an und bittet den Bundespräsidenten, die Ausfertigung zu prüfen.
  • Stand 20. Juli 2026: Solange die Verkündung aussteht, gilt für Eigentümer und Verwaltungen weiterhin das bisherige GEG in seiner aktuellen Fassung. Sobald das GModG im Bundesgesetzblatt erscheint, greifen die neuen Regelungen ohne separate Übergangsfrist.

Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Verfahren formal nicht vollständig abgeschlossen. Sollte der Verfahrensfehler-Einwand der Deutschen Umwelthilfe Erfolg haben, sind inhaltliche Anpassungen nicht gänzlich ausgeschlossen.

eCLIQ: Modernisierung ganzheitlich denken

Energetische Sanierung, Gebäudehülle und Gebäudetechnik greifen beim GModG ineinander. Wer eine Modernisierung ohnehin plant, betrachtet die Heizung, die Dämmung und technische Systeme deshalb am besten als Gesamtprojekt statt als Einzelmaßnahmen.

Das gilt auch für die Gebäudeautomation: Mit dem Gesetz rücken digitale Steuerungssysteme stärker in den Fokus, weil sie Effizienz und Netzintegration der Wärmeversorgung erst praktisch nutzbar machen. Ein modernisiertes Gebäude denkt diese Vernetzung idealerweise gleich mit, auch bei der Tür.

Denn Heizungszentralen, Wärmepumpen, PV-Anlagen und Gebäudeleittechnik zählen heute zu den wichtigsten Bestandteilen moderner Wohngebäude und beeinflussen direkt den Energieverbrauch, die Betriebskosten und den Wohnkomfort. Wohnungsunternehmen sichern den Zutritt zu diesen Bereichen deshalb am besten kontrolliert und nachvollziehbar ab.

eCLIQ von ASSA ABLOY übernimmt genau diese Aufgabe: Das rein elektronische Schließsystem kontrolliert und dokumentiert jeden Zutritt lückenlos. Sobald ein Dienstleister den BLE-Schlüssel „Connect“ einmal erhalten hat, passen Verwaltungen dessen Zutrittsrechte bei Bedarf aus der Ferne an. Ein persönlicher Termin vor Ort ist dafür nicht mehr nötig.

Ein weiterer Vorteil: Fachpartner installieren eCLIQ ohne Türbearbeitung. Bestehende Türen bleiben erhalten, zusätzliche Folgekosten entfallen. So behalten Wohnungsunternehmen jederzeit die Kontrolle über sensible Technikräume, schützen ihre Investitionen in moderne Gebäudetechnik und stellen sicher, dass ausschließlich autorisierte Personen Zugriff auf energie- und kostenrelevante Anlagen erhalten.

Mehr über eCLIQ erfahren →

Schließanlage planen mit dem ASSA ABLOY Kostenkalkulator

online-kalkulatorWas kostet eine mechanische vs. elektronische Schließanlage? Berechnen Sie ganz einfach die Kosten einer Schließanlage mit unserem kostenlosen Kalkulator. 

Jetzt berechnen →

 
Fazit: Mehr Freiheit, aber neue Pflichten

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümern bei der Heizungswahl wieder mehr Freiheit. Diese Freiheit bringt aber neue Aufgaben mit sich. Fossile Heizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe, Vermieter und Mieter teilen sich künftig die Kosten anders, und der Energieausweis wird umfangreicher. Wer jetzt eine Modernisierung plant, betrachtet sie am besten als Gesamtprojekt. Heizung, Gebäudetechnik und Zutrittssteuerung gehören dabei zusammen.

Modernisierung und Zutrittssteuerung verbinden

beratung-zwei-maenner-produkteSie planen eine Modernisierung und möchten dabei auch die Zutrittssteuerung mitdenken? Unsere Kollegen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Jetzt Kontakt aufnehmen →

Häufig gestellte Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Wann kommt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?

Bundestag und Bundesrat haben das GModG bereits am 10. Juli 2026 verabschiedet. Bis es tatsächlich gilt, fehlen aber noch zwei Schritte: die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Beobachter gehen von einem Start Ende Juli oder Anfang August 2026 aus. 

Was ist der Unterschied zwischen GEG und GModG?

Das GEG bleibt bis zum Inkrafttreten des GModG die geltende Rechtsgrundlage. Das GModG löst es ab, streicht die feste 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und ersetzt sie durch eine ansteigende Bio-Treppe für fossile Heizungen. Zusätzlich setzt es Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD um, etwa beim Energieausweis.

Was ändert sich 2026 für Hausbesitzer?

Mit dem GModG fällt 2026 die starre Pflicht weg, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Hausbesitzer wählen damit wieder frei, welche Heizungsart sie einbauen; auch eine neue Gasheizung oder Ölheizung bleibt erlaubt. Entscheiden sie sich dafür, greift ab 2029 die Bio-Treppe mit einem steigenden Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe. Bei vermieteten Gebäuden kommen außerdem neue Regeln zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern hinzu.

Für wen besteht eine Sanierungspflicht?

Eine pauschale Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude sieht das GModG nicht vor. Verpflichtungen entstehen vor allem beim Austausch einer bestehenden Heizung, etwa durch die Bio-Treppe bei fossilen Anlagen. Für Nichtwohngebäude gelten durch die EPBD-Umsetzung zusätzliche, gebäudescharfe Mindeststandards.



Sie haben Fragen?