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Fluchttüren schützen Leben und Eigentum: Praktische Ratschläge und gesetzliche Bestimmungen zum Thema Fluchttürverschlüsse

Geschrieben von Arne Wriedt | 16.09.2020

Die neuen europäischen Normen für Baubeschläge und deren nationale Umsetzung treiben die Sicherheitstechnikbranche schon länger um. Der Informations- und Diskussionsbedarf im Zuge der sogenannten harmonisierten Normen ist groß und wird es weiter bleiben. Einen einfachen Weg, sich als Sicherheitsverantwortlicher bei den komplexen Normen und gesetzlichen Bestimmungen zum speziellen Thema Fluchttüren und ihren Verschlüssen zurecht zu finden, gibt es noch nicht. Aber ein handlicher und übersichtlicher Ratgeber, den wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag zur Lektüre empfehlen möchten, bietet wertvolle Hinweise und Entscheidungshilfen zum Thema Fluchttürverschlüsse

In Gefahrensituationen hat die Personensicherheit und der Schutz von Leben oberste Priorität. Aus diesem Grund müssen alle Ausgänge in einem Gebäude im Verlauf von Fluchtwegen als Notausgänge fungieren, die sich jederzeit leicht und ohne fremde Hilfe öffnen lassen. Entsprechend konzentrieren sich die Europäischen Normen im Wesentlichen auf die Gefahrensicherheit von Fluchttüren und Fluchttürverschlüssen – eine Zwickmühle für Planer und Betreiber sicherheitssensibler öffentlicher Institutionen und Kritischer Infrastrukturen, die zusätzlich auch die Anforderungen zur Einbruchssicherheit in einem Gebäude berücksichtigen müssen.

Fluchttür als Zwickmühle: Gefahrensicherheit versus Einbruchsicherheit

Dabei muss sich beides nicht ausschließen. Innovative Fluchttürlösungen, die allen wichtigen und teilweise auch zukünftig rechtsverbindlichen Normen entsprechen, kombinieren bereits jetzt die sicherheitstechnischen Voraussetzungen zur Gefahrensicherheit und zum Einbruchschutz. Das erleichtert Entscheidungsträgern die Planung von Flucht- und Rettungswegtechnik in einem Gebäude, bedingt aber trotzdem den klaren Überblick über geltende Vorschriften. Der Ratgeber „Leben und Eigentum richtig schützen“ der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH widmet sich speziell zum Thema Fluchttürverschlüsse mit einem ganzen Kapitel dem Dschungel von gesetzlichen Bestimmungen und gibt wertvolle Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Orientierung.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Harmonisierung der europäischen Normen befindet sich in einer Übergangsphase, deren Ende aktuell nicht absehbar ist. Mit der Veröffentlichung der neuen europäischen Norm EN 13637:2015 als nationale Norm in einzelnen europäischen Staaten ist sie Stand der Technik für elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen. Weil diese Norm aber auf übergeordneter EU-Ebene noch nicht final in Kraft getreten ist, gelten momentan auf nationaler Ebene mitunter noch andere Bestimmungen. Darunter fällt zum Beispiel die in Deutschland nach wie vor gültige Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR).

Dennoch ist für Sicherheitsverantwortliche, die schon jetzt auf die neuen Gesetzesvorschriften setzen und sich zukunftsfähig positionieren möchten, die Umsetzung der jeweils aktuellen Ausgabe der Europäischen Normen obligatorisch. Zur Erleichterung der Planung zeigt der Ratgeber dazu die wichtigsten und vor allem seriösen Informationsquellen auf.

Was liegt vor: Panik- oder Notsituation?

Das ist die entscheidende Frage, die es bei der Auswahl von Fluchttürverschlüssen zu beantworten gilt. Denn die technischen Lösungen für beides unterscheiden sich voneinander. Von Paniksituationen spricht man immer dann, wenn die Reaktionen einer großen Menschenmenge in Kinos oder Konzertsälen auf eine Gefahrensituationen nicht vorherzusagen sind, also irrational sein können. Paniktürverschlüsse müssen also immer und jederzeit sicher funktionieren und ohne Vorkenntnis oder Werkzeug bedienbar sein.

Bei Notsituationen hingegen spricht man von einem kleineren Personenkreis, der im Gefahrenfall nicht in Panik geraten sollte, weil er mit der räumlichen Situation, der Lage der Notausgänge und deren Funktionsweise vertraut ist. Auch diese müssen sich jederzeit zuverlässig öffnen lassen, unterliegen aber teilweise anderen Anforderungsprofilen an mechanische oder elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen.

Planungsgrundlagen: Bauvorschriften und Brandschutz

Ist diese Unterscheidung erst einmal klar, sehen die Anforderungen für Brand- und Rauchschutz oft schon bestimmte Beschläge vor und enthalten entsprechende Anweisungen. Trotzdem gleicht nicht jede Gebäudesituation der anderen, sodass ein unverstellter Blick auf alle denkbaren Möglichkeiten angeraten ist.

Folgende beispielhafte Fragen sind hier für eine geeignete Bedarfsplanung relevant:

  • Art und Nutzung des Gebäudes
  • Art und Nutzung der einzelnen Räume
  • Größe der einzelnen Räume
  • Maximal zulässige Personenzahl in den einzelnen Räumen
  • Die Lage der Fluchtwege
  • Welche Kenntnisse der Räumlichkeiten und Beschläge sind bei den Personen im Gebäude zu erwarten?
  • Notwendigkeit einer Zutritts- oder Austrittskontrolle
  • Handelt es sich um Feuer- oder Rauchschutzabschlüsse?

Genauso relevant sind Überlegungen zu den Türen an sich: Ob einflügelig oder doppelflügelig, Massiv- oder Rahmentür sowie Angaben zu Gewicht, Material und Dicke des Türblatts – alle Eckdaten spielen bei der Zulassung eines Fluchttürverschlusses eine wichtige Rolle.

Gut zu wissen

Der Ratgeber von ASSA ABLOY zeigt dazu in übersichtlichen Tabellen und Grafiken, worauf bei der Auswahl geeigneter Beschläge und die bauliche Umsetzung geachtet werden muss und wie sich die Leistungsklassen der EN-Normen unterscheiden. Darüber hinaus überzeugt die Planungshilfe mit einem ausführlichen FAQ und umfangreichen Glossar zu den technischen Begrifflichkeiten und rechtlichen Formulierungen. Eine umfassende Produktübersicht und Vorlagen zur Panikrisikoeinschätzung runden die Broschüre zu den Fluchttürverschlüssen ab. Der Ratgeber ersetzt jedoch nicht die Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.

 

 

Hier geht´s zum Download der kostenlosen Broschüre „Leben und Eigentum richtig schützen“ zum Thema Fluchttürverschlüsse.