NIS2-Richtlinie: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Checkliste
Zum 17. Oktober muss die neue Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Anwendungsbereich wird dann auch auf viele Unternehmen ausgeweitet, die bislang nicht unmittelbar zum Kreis der kritischen Infrastrukturen zählten.
Die Erhöhung der als relevant gesetzten Sektoren sowie niedrigere Schwellenwerte bei Beschäftigtenzahlen und Umsatz sorgen dafür, dass neben großen Organisationen künftig auch mittlere und – in besonderen Fällen – kleine Unternehmen betroffen sein können.
Anhand der Punkte in unserer Checkliste können Sie feststellen, ob Ihre Organisation darunterfällt und diese in der NIS2-Logik als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung eingestuft würde.
Füllen Sie das Formular auf der rechten Seite aus, um die Checkliste zu erhalten!