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Rechtssicherheit bei Rettungswegen: Wie Sie bei der CE-Kennzeichnung von Außentüren auf der sicheren Seite sind

Geschrieben von Ulrich Rotenhagen | 21.04.2021

Als Planer und Türenhersteller müssen Sie besonders darauf achten, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen an Außentüren in Rettungswegen erfüllen. Wie Sie bei der CE Kennzeichnung von Außentüren nach DIN EN 14351-1 bestehende und neue Normen unter einen Hut bringen, erklärt Ihnen Ulrich Rotenhagen.

Als Mitglied des Normausschusses und als Produktmanager Rettungswegtechnik bei ASSA ABLOY ist Ulrich Rotenhagen der Experte bei Normfragen.
 

Die korrekte Umsetzung der CE Kennzeichnung von Außentüren wurde u.a. als Schwerpunkt der Marktüberwachung in Zusammenarbeit mit dem DiBT für das Jahr 2021 festgelegt. Dabei kommen besondere Anforderungen für die Türen mit den Leistungseigenschaften Brandverhalten und Fähigkeit zur Freigabe zum Tragen.“

 

ASSA ABLOY bietet als einer der ersten Hersteller von elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen geprüfte Systeme nach den Anforderungen der Europäischen Norm 13637:2015 mit und ohne zeitverzögerten Freigabe (t1/t2) an. Für die Verwendung nach deutschem Baurecht verfügen die Systeme zusätzlich über den geforderten Übereinstimmungsnachweis.

 

Die ePED Produktgeneration zeichnet sich durch ein neues Bedienkonzept und die konsequente Integration in den Panikverschluss aus. Die Entwicklung orientierte sich dabei an den neuen Möglichkeiten der DIN EN 13637:2015.“

 

Die ePED® Panik-Druckstange bringt die Rettungswegtechnik direkt auf die Tür und macht dadurch Fluchttürabsicherung so einfach wie noch nie!

  • Alles in einem: Die ePED® Panik-Druckstange mit integriertem Display Terminal beinhaltet in nur einem Element die komplette elektrisch gesteuerte Fluchttüranlage.
  • Alles auf einen Blick: Das Display-Terminal integriert vier Module: Rettungswegpiktogramm, Nottaste, berechtigte Bedienung und Anzeige der Zeitverzögerung.
  • Alles sicher: Die Funktion der Panik-Druckstange wird elektrisch gesteuert.
  • Alles nachrüstbar: Einfach die Tür mit der mechanischen OneSystem-Druckstange und Kabelübergang planen und später gegen die entsprechende ePED-Stange tauschen, Stromversorgung anschließen, fertig!
  • Alles geprüft: Mit der Zertifizierung nach der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) erfüllt ePED® die baurechtlichen Anforderungen in Deutschland und bietet ein Höchstmaß an Sicherheit im Gefahrenfall.

Die rechtlichen Fakten im Überblick:

Für die vorgesehenen Verwendungszwecke

  • Brand-/Rauchschutzabschluss und Fluchtwege
  • in Fluchtwegen

unterliegen Türen dem System 1 der Konformitätsbescheinigung.

Hierzu ist die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch die notifizierte Produktzertifzierungsstelle notwendig. Diese basiert u.a. auf einer Erstprüfung und wird durch eine werksseitige Produktionskontrolle sichergestellt.

Gerade Außentüren sind häufig Teil behördlich geforderter Rettungswege und müssen daher die Anforderungen für Panik oder Notausgänge erfüllen:

  • Der europäische Standard DIN EN 14351-1 fordert als Grundlage für die CE Kennzeichnung Fluchttürverschlüsse nach EN 1125 (Panik) oder EN 179 (Notausgang).
  • Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen müssen der prEN 13633 oder prEN 13637 entsprechen. Diese sind 2015 als gemeinsamer europäischer Standard EN 13637 erschienen und als DIN EN 13637:2015 in Deutschland veröffentlicht worden.
  • Im Gegensatz zu der EN 1125:2008 und EN 179:2008 ist die EN 13637:2015 noch nicht zur Harmonisierung im OJEU zitiert worden und darf, als Bauprodukt, noch nicht CE gekennzeichnet werden. Eine CE Kennzeichnung aufgrund anderer EU Verordnungen (EMC, LV, RoHS) ist jedoch zulässig und notwendig.

Bis zur Freigabe durch die Europäische Kommission können Mitgliedsstaaten eigene Anforderungen als Verwendungsnachweis an diese Produkte stellen. In Bezug auf elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Rettungswegen wird in Deutschland als Grundlage für die Übereinstimmungserklärung ein Prüfzeugnis nach der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - EltVTR – (1997-12) gefordert.