Als Planer und Türenhersteller müssen Sie besonders darauf achten, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen an Außentüren in Rettungswegen erfüllen. Wie Sie bei der CE Kennzeichnung von Außentüren nach DIN EN 14351-1 bestehende und neue Normen unter einen Hut bringen, erklärt Ihnen Ulrich Rotenhagen.
Die korrekte Umsetzung der CE Kennzeichnung von Außentüren wurde u.a. als Schwerpunkt der Marktüberwachung in Zusammenarbeit mit dem DiBT für das Jahr 2021 festgelegt. Dabei kommen besondere Anforderungen für die Türen mit den Leistungseigenschaften Brandverhalten und Fähigkeit zur Freigabe zum Tragen.“
ASSA ABLOY bietet als einer der ersten Hersteller von elektrisch gesteuerten Fluchttüranlagen geprüfte Systeme nach den Anforderungen der Europäischen Norm 13637:2015 mit und ohne zeitverzögerten Freigabe (t1/t2) an. Für die Verwendung nach deutschem Baurecht verfügen die Systeme zusätzlich über den geforderten Übereinstimmungsnachweis.
Die ePED Produktgeneration zeichnet sich durch ein neues Bedienkonzept und die konsequente Integration in den Panikverschluss aus. Die Entwicklung orientierte sich dabei an den neuen Möglichkeiten der DIN EN 13637:2015.“
Die ePED® Panik-Druckstange bringt die Rettungswegtechnik direkt auf die Tür und macht dadurch Fluchttürabsicherung so einfach wie noch nie!
Für die vorgesehenen Verwendungszwecke
unterliegen Türen dem System 1 der Konformitätsbescheinigung.
Hierzu ist die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch die notifizierte Produktzertifzierungsstelle notwendig. Diese basiert u.a. auf einer Erstprüfung und wird durch eine werksseitige Produktionskontrolle sichergestellt.
Gerade Außentüren sind häufig Teil behördlich geforderter Rettungswege und müssen daher die Anforderungen für Panik oder Notausgänge erfüllen:
Bis zur Freigabe durch die Europäische Kommission können Mitgliedsstaaten eigene Anforderungen als Verwendungsnachweis an diese Produkte stellen. In Bezug auf elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Rettungswegen wird in Deutschland als Grundlage für die Übereinstimmungserklärung ein Prüfzeugnis nach der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - EltVTR – (1997-12) gefordert.