Der Alltag in einem Kindergarten ist oft turbulent, die Sicherheit der Kinder und Erzieher steht dabei jedoch an erster Stelle. Das gilt insbesondere für potenzielle Notsituationen, in denen diese das Gebäude so schnell und sicher wie möglich verlassen können müssen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die korrekte Planung und Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge im Kindergarten. Für die Verantwortlichen stellt das eine Herausforderung dar, denn sie müssen nicht nur gesetzliche Vorschriften beachten, sondern auch die kindgerechte Gestaltung und Nutzung sicherstellen.
Lesen Sie im Folgenden, welche Bedeutung Fluchtwege in Kindergärten und Kindertagesstätten haben, welche Vorschriften es zu berücksichtigen gilt und was bei der Planung und Umsetzung zu beachten ist. Erfahren Sie außerdem, welche Lösungen ASSA ABLOY für die Sicherung von Fluchttüren in Kindergärten bereithält.
Beachten Sie: Maximale Sicherheit dank Planung und Installation von Fachleuten Alle Fluchtwege und -türen müssen den gültigen Bauvorschriften und Normen entsprechen. Deshalb muss die Planung und Installation von Fluchtwegen immer von Fachleuten durchgeführt werden. Nur mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung können die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften korrekt umgesetzt und maximale Sicherheit garantiert werden. |
Grundsätzlich dienen Fluchtwege und Rettungspläne dazu, Personen im Gefahrenfall einen sicheren Ausgang aus dem Gebäude zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fluchtwege an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst sind – in Kindergärten sind das Kinder sowie Erzieher.
Dies gilt insbesondere für die Haupteingangstür des Kindergartens. Denn diese Tür muss bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie muss im Notfall den freien Zugang nach draußen ermöglichen, darf sich aber im normalen Kindergartenalltag nicht ohne Weiteres öffnen lassen, damit Kinder nicht unbemerkt das Gebäude verlassen können. Gleichzeitig darf sie keinen unberechtigten Zugang von außen erlauben.
Wichtig zu beachten: Neben der kindgerechten Planung und Installation von Fluchtwegen und Fluchttüren in Kindergärten tragen regelmäßige Übungen, um das richtige Verhalten in Notsituationen zu lernen, zur Gewährleistung der Sicherheit bei. |
Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen Gebäuden. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsstättenverordnung und spezifische Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – hier vor allem die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Branchenregeln für Kindertagesstätten veröffentlicht, in denen die Sicherheit und Sicherung der Kinder und des Personals im Gefahrenfall thematisiert wird.
Demnach ist bei der Planung darauf zu achten, dass es ausreichend Fluchtwege gibt – entsprechend der Größe des Gebäudes und der Anzahl der Personen, die sich üblicherweise darin aufhalten. Diese müssen einen kurzen und schnellen Weg nach draußen oder in einen sicheren Bereich ermöglichen. Gerade in großen Kindergärten mit vielen Gruppenräumen sollte deshalb – wenn möglich – jede Gruppe einen eigenen Fluchtweg haben.
Bei der Umsetzung ist wichtig, dass Fluchtwege breit und frei von Hindernissen (z. B. Möbel, Geräte, Spielsachen) sind. Sie sollten gut beleuchtet und deutlich gekennzeichnet sein. Das Gleiche gilt auch für Fluchttüren in Kindergärten, die sich in Fluchtrichtung öffnen lassen müssen. Die Ausstattung der Fluchttüren in Kindergärten stellt eine Herausforderung dar. Denn die Türen dürfen im Alltag keinen unerlaubten Ausgang der Kinder oder ein Eindringen unbefugter Personen ermöglichen, müssen im Notfall aber sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen leicht zu öffnen sein.
Entsprechend der Vorschriften muss sichergestellt sein, dass Fluchtwege in Kindergärten
Darüber hinaus müssen Türen, die sich auf Fluchtwegen befinden,
Der Abschnitt 7(4) der neuen ASR A2.3 räumt die generelle Möglichkeit für verschließbare Türen im Verlauf von Fluchtwegen ein und sorgt damit bei Betreibern für Verunsicherung. Das darin beschriebene Verschließen von Türen im Verlauf von Rettungswegen ist eine gravierende Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und des Baurechts. In einem Fachbeitrag nehmen wir Stellung dazu und erläutern Lösungen. ➡️ Hier |
Wenn es um die Verriegelung von Fluchttüren geht, müssen die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) und die Norm EN 13637 beachtet werden. Die EN 13637 legt spezifische Anforderungen und Prüfverfahren für elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen in Rettungswegen fest. Ihr offizieller Anwendungsbeginn war der 1. Dezember 2015, jedoch wird sie erst baurechtlich bindend, sobald das Datum ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (OJEU) bekannt gegeben wird, was bislang noch aussteht. In Deutschland bleibt so lange die Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) als maßgeblicher baurechtlicher Eignungsnachweis gültig. Mit der Veröffentlichung der EN 13637 treten daher vorerst keine Veränderungen für den deutschen Markt ein.
Kinder versuchen im Gefahrenfall oft, die Kita oder den Kindergarten durch die Tür zu verlassen, durch die sie das Gebäude betreten haben. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk auf den funktionellen Sicherheitsanforderungen der Haupteingangstür. Und diese sind keineswegs trivial, denn die Eingangstür muss gleichzeitig mehrere Anforderungen erfüllen. Sie muss …
Die zertifizierte Sicherheitslösung für Kindergärten von ASSA ABLOY erfüllt nicht nur die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an elektrische Türverriegelungen in Fluchtwegen, sondern auch die besonderen Anforderungen, die der Kindergartenalltag mit sich bringt.
Bei der gesetzteskonformen Rettungswegtechnik-Lösung von ASSA ABLOY wird die Tür zusätzlich zum Hauptschloss (Panikschloss) mit einem Verriegelungselement (Magnet, Fluchttüröffner oder Sicherheits-Türschließer als Nachrüstlösung), ausgestattet.
Von innen lässt sich die Tür über zwei Taster öffnen. Der eine befindet sich in einer Höhe von 1,80 Metern, sodass ihn Erwachsene jederzeit betätigen und damit die Tür öffnen können. Der zweite Taster ist die Not-Auf-Taste im Fluchttür-Terminal. Sie ist auch für Kinder erreichbar, etwa auf einer Höhe von einem Meter, und gibt die Tür im Notfall frei, wobei ein Alarm ertönt. Damit wird verhindert, dass Kinder durch diese Tür das Gebäude unbemerkt verlassen können.
Von außen ist die Tür grundsätzlich verschlossen, sodass unbefugte Personen keinen Zutritt in die Kita erlangen. Zu bestimmten Zeiten, zum Beispiel Hol- und Bringzeiten, kann der Zugang von außen über einen weiteren Taster ermöglicht werden (Zeitschaltuhr). Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere für die Haupteingangstür an – so muss das Personal die Tür nicht für jedes Elternteil separat öffnen.
In Kindergärten ist die korrekte Gestaltung von Fluchtwegen von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von Kindern und Erziehern. Hierbei müssen sowohl gesetzliche Vorgaben als auch kinderspezifische Anforderungen wie z. B. die Erreichbarkeit der Türöffnungen erfüllt werden. Professionelle Planung und Umsetzung sind daher unerlässlich. Eine speziell auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnittene Lösung bietet ASSA ABLOY. Die Kindergarten-Sicherheitstürlösung gewährleistet im Gefahrenfall eine sichere, effiziente und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Evakuierung. Die kindgerechte Konzeption der Türöffnung ermöglicht es auch den Kleinsten, diese im Notfall eigenständig zu öffnen, während sie gleichzeitig unbefugtes Verlassen oder Betreten verhindert. Somit kann die Lösung von ASSA ABLOY wesentlich zur Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf im Kindergartenalltag beitragen.
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