DIN EN 13637 schafft innovative Möglichkeiten
Sie sollen Leben retten, werden aber oft missbraucht – Türen in Flucht- und Rettungswegen. Sie müssen im Notfall ein sicheres und schnelles Verlassen des Gebäudes gewährleisten. Gleichzeitig sollen sie nicht unbemerkt von Unbefugten benutzt werden. Die neue Norm DIN EN 13637 über elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen schafft jetzt weitere Möglichkeiten, Fluchttüren vor Missbrauch zu schützen. Jahrelang haben Experten an der Norm gefeilt. Unter ihnen Ulrich Rotenhagen, Fachmann für Rettungswegtechnik bei der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH. Er arbeitet seit 2009 in der europäischen Arbeitsgruppe zur Erstellung der Norm mit und erklärt, was sie bringt.
Ulrich Rotenhagen: Das Konzept der Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR) stammt aus dem Jahr 1997. Seitdem hat sich viel verändert. Die Technik hat sich weiterentwickelt, die Anforderungen an Rettungswegsysteme sind gestiegen. Viele dieser Anforderungen werden von der EltVTR nicht abgedeckt. Deshalb ist es höchste Zeit für eine neue Regelung.
Nehmen wir als Beispiel ein psychiatrisches Krankenhaus. Dieses Gebäude braucht Rettungswege, die im Notfall eine schnelle Flucht ins Freie gewährleisten. Gleichzeitig ist die sofortige Freigabe einer Fluchttür hier ein Sicherheitsrisiko. Trotz Alarm kann ein Patient durch diese Tür die Klinik verlassen, bevor Pfleger oder Wachpersonal ihn aufhalten können. Für solche Fälle sind momentan Sonderlösungen notwendig. Diese müssen in jedem Einzelfall aufwendig geprüft und genehmigt werden. Allgemeingültige Standards gibt es nicht. So werden immer wieder Lösungen geschaffen, die mit dem Safety-Gedanken nichts mehr zu tun haben. Hier greift die neue DIN EN 13637.
Die EltVTR beinhaltet die elektrische Verriegelung zusätzlich zur mechanischen Zuhaltung bei Rettungswegtüren. Die DIN EN 13637-Norm umfasst neben diesen Regelungen auch die Kombination der elektrischen und mechanischen Zuhaltung. Dadurch werden ganz neue Lösungen mit ein oder zwei zulässigen Betätigungen möglich. Dazu bedarf es nach dem neuen Standard entwickelte Systeme. Beispielsweise kann die Nottastenfunktion in die Druckstange integriert werden.
Nach neuer Norm ist es auch möglich, den Notschalter einer Fluchttür zu sperren, wenn niemand im Gebäude ist, beispielsweise nachts. Das erhöht den Einbruchsschutz.
Die wichtigste Neuerung gegenüber der EltVTR ist die Möglichkeit der zeitverzögerten Freigabe der Fluchttür. Diese Funktion ist ein effektives Mittel gegen den Missbrauch von Rettungswegen.
Wichtig ist: Die zeitverzögerte Freigabe ist im Ernstfall kein Sicherheitsrisiko! Auch wenn es erst so klingt.
Bei der zeitverzögerten Freigabe bleibt die Fluchttür nach dem Drücken der Nottaste für maximal 15 Sekunden geschlossen, bevor sie entriegelt. Damit die Fluchttür im Brandfall sofort geöffnet werden kann, muss die zeitverzögerte Freigabe von einem übergreifenden Sicherheitskonzept flankiert sein.
Die neue Norm gestattet auch, in besonderen Sicherheitsbereichen die Freigabe der Fluchttür um bis zu drei Minuten zu verzögern. Allerdings muss dafür die Tür durch eine zentrale Sicherheitsleitstelle überwacht werden. Die Mitarbeiter der Leitstelle müssen im Falle eines Missbrauchs des Rettungsweges binnen 15 Sekunden die verlängerte Verzögerung der Türfreigabe manuell initiieren. Das verhindert, dass im Ernstfall eine Fluchttür drei Minuten lang versperrt bleibt, weil die Leitstelle nicht besetzt ist. In Gefahrensituationen kann die Sicherheitsleitstelle die Fluchttür sofort öffnen.
Die lokale Verzögerungszeit von 15 Sekunden ist beispielsweise in Kindergärten oder Pflegeheimen sinnvoll. In der Zeit, in der die Fluchttür versperrt bleibt, können Erzieherinnen oder das Pflegepersonal ein Kind oder einen Senior am Verlassen des Gebäudes hindern.
Die dreiminütige Zeitverzögerung ermöglicht den Einsatz von Wachpersonal und Sicherheitsdienst im Missbrauchsfall, beispielsweise im bereits genannten psychiatrischen Krankenhaus. Durch diese Funktion können auch Diebstähle in Museen oder Ausstellungen verhindert und die Sicherheit bei der Fluggastkontrolle in Airports erhöht werden.
Die DIN EN 13637 ist eine harmonisierte Norm. Sie wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJEU) bindend. Eine CE-Kennzeichnung ist ab dem im Amtsblatt genannten Anwendungsdatum möglich. Wann die Veröffentlichung sein wird, steht noch nicht fest. Nach dieser folgt eine Koexistenzphase, in der sowohl die neue Norm als auch EltVTR gültig sind. In dieser Phase kann eine harmonisierte Norm verwendet werden, um eine Leistungserklärung für ein Bauprodukt entsprechend der Norm zu erstellen. Wie lange diese Phase dauern wird, ist noch unklar. Danach wird die nationale EltVTR durch die DIN EN 13637 ersetzt. Ein Tipp: Wer gerade ein großes Bauprojekt plant oder startet, sollte seine Technik schon jetzt auf die neue Norm ausrichten, um später Umbauten und Nachprüfungen zu vermeiden.
Die neue Norm basiert auf der EltVTR. Die bekannten Lösungen werden einer Nachprüfung unterzogen. Erfüllen sie die Anforderungen, sind sie unter dem neuen Standard verfügbar. ASSA ABLOY als führender Hersteller und Lieferant von Schließlösungen und Sicherheitssystemen hat bereits damit begonnen, die eigenen Rettungswegsysteme mit allen Komponenten bei externen Prüfinstitutionen auf Grundlage der DIN EN 13637 testen zu lassen. Damit steht einer raschen Zulassung der Produkte nach der neuen Norm nichts im Wege.