Beim Thema Brandschutz herrscht Einigkeit: Es zählt nicht die einzelne Komponente, sondern das nachgewiesene Zusammenspiel des gesamten Türsystems. Dennoch gibt es weiterhin zahlreiche Missverständnisse darüber, wie Brandschutztüren geprüft, zertifiziert und zugelassen werden – insbesondere bei der Auswahl des richtigen Türschließers. Und hier liegt der entscheidende Punkt, der oft übersehen wird.
Alle Komponenten bedeutet: Türblatt, Rahmen, Türschließer und Beschläge – geprüft und zugelassen als Gesamtsystem.
Ein nach EN 1154 geprüfter Türschließer ist eine notwendige Voraussetzung, aber kein alleiniger Nachweis für die Konformität des gesamten Türsystems.
Über Regionen und Branchen hinweg begegnen uns immer wieder die gleichen Fehlannahmen:
Das ist ein häufiger Irrtum.
Auch ein nach EN 1154 für Feuer- und Rauchschutztüren geeigneter Türschließer ist nur dann anwendbar, wenn er vom jeweiligen Systemnachweis des Türsystems abgedeckt ist
Diese Annahme greift zu kurz.
Die Zertifizierung nach EN 1154 bestätigt die Leistungs- und Eignungsmerkmale des Türschließers selbst. Sie ersetzt jedoch keinen Systemnachweis für das gesamte Türelement. Erst ein entsprechender Prüfnachweis nach EN 1634-1 belegt, dass Türblatt, Rahmen, Beschläge und Türschließer im geprüften System zusammenwirken.
Diese Annahme ist nicht zutreffend.
Die Anforderungen an Brandschutztüren unterscheiden sich je nach Markt, Rechtsraum und nationaler Umsetzung erheblich – etwa bei CE-Kennzeichnung, UKCA, nationalen Regelungen in DACH oder Skandinavien sowie bei zusätzlichen Zulassungsanforderungen im Nahen Osten.
Für Deutschland bedeutet das insbesondere: Neben europäischen Prüf- und Klassifizierungsnachweisen ist für die Verwendung von Brandschutztüren der jeweilige nationale Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweis zu beachten – häufig in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung durch das DIBt.
Entscheidend ist: Die Systemnachweise müssen immer zum jeweiligen Land passen.
Solche Missverständnisse führen in der Praxis häufig zu fehlerhaften Ausschreibungen, nicht bestandenen Abnahmen sowie zu Verzögerungen und Mehrkosten – Risiken, die sich durch belastbare und zum jeweiligen System passende Nachweise vermeiden lassen.
Eine Brandschutztür ist mehr als die Summe hochwertiger Einzelkomponenten. Entscheidend ist das geprüfte und zugelassene Zusammenspiel aller Bestandteile als System.
Türblatt + Rahmen + Türschließer + Dichtungen + Bänder + Schloss = ein geprüftes Gesamtsystem
Im Rahmen einer Prüfung nach EN 1634-1 muss dieses System unter realen Brandbedingungen seine Schutzfunktion nachweisen: Die Tür muss zuverlässig schließen, verriegeln und ihre Funktion auch bei steigender Temperatur und Druckbelastung aufrechterhalten.
Der Türschließer übernimmt dabei eine sicherheitsrelevante Schlüsselrolle:
• Er muss die Tür aus jedem zulässigen Öffnungswinkel sicher schließen.
• Er muss auch unter thermischer Belastung ausreichend Schließkraft bereitstellen.
• Er muss dazu beitragen, dass die Tür vollständig schließt und der Brandabschnitt wirksam erhalten bleibt.
Ist der Türschließer nicht korrekt ausgelegt, nicht passend zum Systemnachweis ausgewählt oder unzureichend ausgeschrieben, kann das Gesamtsystem seine geprüfte Funktion verlieren – selbst dann, wenn einzelne Komponenten für sich betrachtet zertifiziert sind.
Die EN 1154 ist die Prüfnorm für Türschließer. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an:
• Dauerhaftigkeit
• Eignung für Feuer- und Rauchschutztüren
• Schließkraft
• Nutzungssicherheit
• Korrosionsbeständigkeit
• Anwendungsklasse
Der entscheidende Punkt: Die Prüfung nach EN 1154 bestätigt die Eigenschaften des Türschließers selbst – sie ersetzt jedoch keinen Systemnachweis für die gesamte Türkonstruktion. Für das vollständige Türelement muss ein geeigneter Prüf- und Klassifizierungsnachweis, zum Beispiel nach EN 1634-1, vorliegen. Genau an dieser Schnittstelle entstehen in der Praxis häufig Planungs-, Ausschreibungs- und Nachweisfehler.
Die Auswahl eines geeigneten Türschließers sollte systematisch erfolgen. Vier Schritte sind dabei besonders wichtig:
Prüfen Sie zunächst den Klassifizierungsschlüssel nach EN 1154. An der vierten Stelle muss für die Eignung an Feuer- und Rauchschutztüren eine „1“ ausgewiesen sein. Ist dort eine „0“ angegeben, ist der Türschließer für diese Anwendung nicht geeignet.
Die Vorauswahl erfolgt nach EN 1154 über die Türbreite. Zusätzlich sind Faktoren wie Dichtungen, Verriegelungen, Türgewicht, Einbausituation und Nutzungshäufigkeit zu berücksichtigen, da sie die erforderliche Schließkraft deutlich beeinflussen können. Empfehlenswert ist daher ein Türschließer mit variablem Kraftbereich, zum Beispiel EN 3–6.
Je nach Gebäudeart, Nutzergruppe und Beanspruchung können zusätzliche Anforderungen relevant sein, insbesondere in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bildung, Verkehr oder stark frequentierten öffentlichen Gebäuden:
• erhöhte Dauerhaftigkeit
• Öffnungsdämpfung zur Begrenzung unkontrollierter Türbewegungen
• einstellbare Schließgeschwindigkeit und Endschlagfunktion
• kontrolliertes, sicheres Schließen ohne Zuschlagen
Der wichtigste Schritt ist die Prüfung des passenden Systemnachweises:
Für die konkrete Anwendung muss ein geeigneter Prüf- und Klassifizierungsnachweis nach EN 1634-1 vorliegen, der das jeweilige Türelement, den eingesetzten Türschließer sowie den zulässigen Anwendungsbereich abdeckt. Ähnliche Konstruktionen, typische Anwendungen oder allgemeine Industriestandards ersetzen diesen Nachweis nicht.
ASSA ABLOY Türschließer – darunter die Cam-Motion® Serie DC700 sowie klassische Gestängemodelle – bieten eine verlässliche Grundlage für die Planung von Brandschutztüren.
Sie sind:
• nach EN 1154 geprüft,
• für den Einsatz an Feuer- und Rauchschutztüren vorgesehen, sofern der jeweilige Systemnachweis und der zulässige Anwendungsbereich dies abdecken,
• mit relevanten regionalen Nachweisen und Zertifizierungen verfügbar, zum Beispiel CE, UKCA oder UAE Civil Defence, Bauartgenehmigung des DIBt,
• auf komfortable Bedienung, zuverlässige Schließkräfte und hohe Funktionssicherheit ausgelegt.
Entscheidend bleibt jedoch die projektspezifische Prüfung: Der ausgewählte Türschließer muss zum jeweiligen Türsystem, zum vorhandenen Systemnachweis und zum geforderten Anwendungsbereich passen.
Unsere Planungsteams unterstützen Sie dabei, Planungs- und Nachweisrisiken frühzeitig zu reduzieren, durch:
• Zuordnung des Türschließers zum geprüften Türsystem,
• Auswahl des passenden Modells und Kraftbereichs,
• Definition Gleitschiene oder Gestänge, Montageart und Zubehör,
• Bereitstellung relevanter Nachweise und Dokumentation bezogen auf den jeweiligen Türschließer.
Soll eine bereits installierte Brandschutztür nachträglich mit einer Zutrittskontrolle oder einer Fluchttürverriegelung ausgestattet werden, lauern hier rechtliche Fallstricke.
Werden nachträglich Bohrungen, Fräsungen oder andere Veränderungen an einer Brandschutztür vorgenommen, kann dies die Gültigkeit des bestehenden Verwendbarkeits- beziehungsweise Anwendbarkeitsnachweises gefährden und die Zulassung als Brandschutztür kann erlöschen. In Deutschland ist die generelle Nachrüstung von Fluchttürverriegelungen an Brandschutztüren gemäß der DIBt-Mitteilung zu „Zulässigen Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften“ grundsätzlich nicht zulässig.
Vor jeder Umrüstung sollten deshalb die Vorgaben des Türherstellers sowie die vorhandenen Nachweise geprüft werden.
Für genau diesen Anwendungsfall wurde der ASSA ABLOY Sicherheits-Türschließer entwickelt. Er kombiniert Türschließer und integrierte Fluchttürverriegelung in einem System und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Nachrüstung bestehender Brand- und Rettungswegtüren, ohne zusätzliche Bearbeitungen vornehmen zu müssen. Vorhandene Befestigungsbohrungen nach DIN EN1154, Beiblatt 1 können weiter genutzt werden. Am Rahmen kommen Adapterplatten zum Einsatz, so dass Bohren, Fräsen oder Sägen am Element entfallen
Wichtig: Bei der Nachrüstung mit einem Sicherheits-Türschließer sollte die Maßnahme vorab mit dem Türenhersteller abgestimmt und freigegeben werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die ursprünglichen Zulassungen der Brandschutztür erhalten bleiben und keine Risiken hinsichtlich Konformität, Abnahme oder Haftung entstehen.
Wer Brandschutztüren plant, ausschreibt, installiert oder betreibt, benötigt belastbare Systemnachweise – passend zum jeweiligen Türsystem, zum vorgesehenen Einsatzbereich und zu den geltenden regionalen Anforderungen.
Richtig ausgewählte und dokumentierte Systemnachweise reduzieren das Risiko von:
• nicht bestandenen Prüfungen oder Abnahmen,
• Norm- und Nachweisabweichungen,
• Gewährleistungs- und Haftungsrisiken,
• Nachbesserungskosten und Projektverzögerungen,
• Sicherheitsmängeln im späteren Betrieb.
Eine konforme Brandschutztür entsteht nicht durch konforme Einzelteile allein – entscheidend ist das geprüfte, dokumentierte und zugelassene Zusammenspiel aller Komponenten im System.
Genau hier unterstützen wir Sie: Wir helfen dabei, Türschließer, Türsystem und erforderliche Nachweise frühzeitig aufeinander abzustimmen, die Dokumentation vollständig aufzubauen und den Weg zur Prüfung beziehungsweise Zulassung als Brandschutztürsystem sicher vorzubereiten.
Denn nicht die einzelne Komponente schafft Sicherheit – sondern das geprüfte Zusammenspiel des gesamten Brandschutztürsystems.
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Leitfaden zur Auswahl zertifizierter Türschließer für Brandschutztüren